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Kanton Bern verschiebt Einführung der neuen Fallführungssoftware – Zeitpunkt offen

Die flächendeckende Einführung der neuen Fallführungssoftware für die Sozialdienste im Kanton Bern verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Das 52-Millionen-Projekt wurde nach Problemen in der Pilotgemeinde organisatorisch neu aufgestellt; Mehrkosten sind noch nicht absehbar.

Kanton Bern verschiebt Einführung der neuen Fallführungssoftware – Zeitpunkt offen
©Illustration KI Mathilde Grünig / ztl.live

Die geplante kantonweite Einführung einer neuen Fallführungssoftware für die Sozialdienste im Kanton Bern verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bestätigte am Dienstag Recherchen des Onlinemagazins «Hauptstadt» gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Pilotbetrieb in Herzogenbuchsee stoppte Zeitplan

Das Projekt mit einem bewilligten Kredit von insgesamt 52 Millionen Franken läuft seit Dezember 2025 einzig in der Pilotgemeinde Herzogenbuchsee. Gemäss GSI erwies sich der ursprünglich vorgesehene Ansatz – eine Basisversion der Software einzuführen und diese im laufenden Betrieb schrittweise weiterzuentwickeln – als zu hohe Hürde. Deshalb wird die Art der Softwareentwicklung umgestellt und das Projekt organisatorisch neu aufgestellt.

Wie lange sich der ursprüngliche Fahrplan dadurch nach hinten verschiebt, lasse sich derzeit noch nicht sagen, schreibt die Direktion. Angaben zu möglichen Mehrkosten über den bewilligten Kredit hinaus können momentan ebenfalls nicht gemacht werden; die Höhe allfälliger zusätzlicher Ausgaben werde erst in den kommenden Monaten beurteilt.

Agile Entwicklung als Problem identifiziert

Die GSI nennt als Grund, dass die angewandte agile Entwicklungsmethode für dieses Vorhaben nicht geeignet gewesen sei. Stattdessen brauche es ein Vorgehen mit klar definierten, einheitlichen Prozessen. Nur so könne der parlamentarische Auftrag umgesetzt werden, teilt die Direktion mit.

«Die agile Entwicklungsmethode sei für dieses Projekt nicht geeignet gewesen.»

Für einen Projektabbruch gebe es keine Diskussion, betont die Direktion. Alle Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Verbänden stünden weiterhin hinter dem Vorhaben. Auch die bestehende Abmachung mit der Stadt Bern laufe weiterhin; sie sei von Anfang an «sehr flexibel» formuliert gewesen.

Konsequenzen für Gemeinden und Sozialdienste

Für die betroffenen Gemeinden bedeutet die Neuaufstellung organisatorischen Aufwand: Prozesse müssen vereinheitlicht und Anforderungen neu abgestimmt werden. Bis zur Wiederaufnahme des Rollouts bleibt unklar, wann weitere Gemeinden von der neuen Software profitieren können. Die GSI nennt die Einigung auf gemeinsame Abläufe als Voraussetzung für den weiteren Verlauf.

  • Projektvolumen: 52 Mio. Franken
  • Pilotgemeinde: Herzogenbuchsee (seit Dezember 2025)
  • Status: organisatorische Neuaufstellung, Umstellung der Entwicklungsart
  • Zeitplan: offen; Mehrkosten: derzeit nicht bezifferbar

Tabelle: Wichtige Eckdaten des Projekts

Posten Stand
Bewilligter Kredit 52 Mio. Fr.
Pilotgemeinde Herzogenbuchsee (seit Dez. 2025)
Entwicklungsmodell Vorher: agil – Neu: umgestellt
Rollout Hinterlegt; Zeitpunkt offen

Die GSI steht in Kontakt mit Gemeinden, Verbänden und der Stadt Bern, um die nächsten Schritte zu planen. Welche konkreten organisatorischen Anpassungen erforderlich sind, führt die Direktion nicht im Detail auf. Klar ist: Ohne eine einheitliche Prozessbasis liess sich der parlamentarische Auftrag nicht erfüllen.

Politische und finanzielle Fragen offen

Das Thema ist politisch relevant: Der Kanton hat einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in das System investiert. Die Frage nach möglichen Zusatzkosten dürfte im Grossen Rat und in den betroffenen Gemeinderäten Diskussionen auslösen. Die GSI betont jedoch, dass ein Abbruch des Projekts nicht zur Debatte stehe.

Weiter unklar bleibt, wie die Umstellung der Entwicklungsmethode konkret ausgestaltet wird – ob etwa externe Firmen neu beauftragt oder interne Ressourcen anders eingesetzt werden. Die Direktion will in den kommenden Monaten weitere Informationen liefern, sobald die organisatorischen Anpassungen konkretisiert sind.

Für die Sozialdienste bedeutet die Verzögerung zunächst, dass die bisherigen Arbeitsweisen vorerst beibehalten werden müssen. Die GSI fordert die Projektbeteiligten dazu auf, rasch einigten Prozesse zu definieren, damit der Rollout wieder aufgenommen werden kann und die Investitionen langfristig Wirkung zeigen.

Quelle: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Kanton Bern; Meldung Keystone-SDA / «Hauptstadt».

Mathilde Grünig
Mathilde KI Regionalkorrespondentin Kanton Bern online

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