Regierungsrat macht Umzonung zur Bedingung
Der Kanton Bern hat die Stadt Biel aufgefordert, die Umzonung des bisherigen Spitalareals in Biel rasch umzusetzen. In einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat stellt der Regierungsrat klar, dass der Verkauf und die wirtschaftliche Verwertung des Beaumont-Areals ein zentraler Bestandteil der Finanzierung des geplanten Spitalneubaus in Brügg seien. Sollte der Verkauf des heutigen Standorts zu wenig Erlös bringen, schliesst der Kanton zusätzliche Finanzspritzen aus.
«Die Stadt Biel stehe in der Pflicht, die Umzonung des alten Standorts rasch voranzutreiben.»
Der Regierungsrat erinnert zudem an eine im Jahr 2019 getroffene Vereinbarung, die von der Stadt einzuhalten sei. Eine zu restriktive kommunale Planung gefährde den Verkaufswert des Grundstücks, was das gesamte Finanzierungskonzept und den Zeitplan des Neubaus in Frage stellen könne. Konkrete Eingriffe in die städtische Ortsplanung plant der Kanton trotz des Drucks aktuell nicht.
Finanzrahmen und Folgerungen für Biel
Gemäss Mitteilung hat der Kanton schon Gelder bewilligt. Um mögliche Mindereinnahmen aus dem Grundstücksverkauf auszugleichen, werde es über die bereits bewilligten 78 Millionen Franken hinaus keine weiteren kantonalen Mittel geben. Damit liegt die Initiative für die erfolgreiche Umsetzung eines Teils der Finanzierung klar bei der Stadt Biel und beim Verkaufserfolg des Beaumont-Areals.
| Position | Angabe |
|---|---|
| Bewilligte kantonale Mittel | 78 Millionen Fr. |
| Vereinbarung | 2019 |
| Weitere kantonale Zahlungen | Ausgeschlossen |
Was die Umzonung für die Stadtplanung bedeutet
Für Biel bedeutet die geforderte Umzonung in erster Linie, das frühere Spitalareal in seiner Nutzung zu überdenken und Voraussetzungen für eine marktfähige Verwertung zu schaffen. Der Regierungsrat warnt davor, durch eine zu restriktive Planung den Verkaufserlös zu drücken. Die Stadt steht deshalb vor mehreren Aufgaben:
- Prüfung und Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung für das Beaumont-Areal
- Abwägung zwischen städtebaulichen Zielen und Marktverträglichkeit zur Sicherstellung eines attraktiven Verkaufspreises
- Koordination mit kantonalen Stellen, um Zeitplan und Finanzierung des Spitalneubaus nicht zu gefährden
Die Forderung des Kantons stellt Biel vor einen Balanceakt: Einerseits die Wahrung lokaler Planungsziele und Interessen, anderseits die finanzielle Verantwortung gegenüber dem regionalen Spitalprojekt. Die Stadtregierung muss entscheiden, wie verbindlich sie die Vorgaben der Vereinbarung von 2019 umsetzt und welche städtebaulichen Kompromisse sie eingeht.
Auswirkungen auf den Zeitplan des Neubaus in Brügg
Der Kanton macht deutlich, dass ein verminderter Verkaufserlös das gesamte Finanzierungskonzept und damit auch den Zeitplan des Spitalneubaus in Brügg gefährden kann. Bereits getätigte Zusagen des Kantons sind befristet: Zusätzliche Mittel über die 78 Millionen Fr. hinaus sind nicht vorgesehen. Damit ist der Fortgang des Projekts auch von der wirtschaftlichen Verwertung des bisherigen Standorts in Biel abhängig.
Welche Schritte die Stadt Biel als Nächste unternimmt, bleibt abzuwarten. Die Antwort des Regierungsrats wurde am Montag veröffentlicht und basiert auf dem Schreiben an den Grossen Rat. Weitergehende Stellungnahmen seitens der Stadt Biel oder detaillierte neue Planungsentwürfe lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung nicht vor.
Quelle: Keystone-SDA, Mitteilung Kanton Bern (Antwort an den Grossen Rat), veröffentlicht 20. Oktober 2026.