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Ab 2. November 2026: Kanton Glarus bündelt Ausweisanträge im Passbüro – neue IDK mit Chip verfügbar

Der Kanton Glarus führt die biometrische Identitätskarte ein und zentralisiert ab dem 2. November 2026 alle Pass- und Identitätskartenanträge im kantonalen Passbüro in Glarus. Bürgerinnen und Bürger können künftig zwischen einer IDK mit oder ohne Chip wählen; Gemeinden nehmen keine Anträge mehr entgegen.

Ab 2. November 2026: Kanton Glarus bündelt Ausweisanträge im Passbüro – neue IDK mit Chip verfügbar
©Illustration KI Yvonne Scherrer / ztl.live

Der Kanton Glarus stellt die Ausweisverwaltung um: Ab dem 2. November 2026 werden sämtliche Anträge für Identitätskarten und Pässe zentral durch das kantonale Passbüro in Glarus bearbeitet. Gleichzeitig wird in der Schweiz die neue, biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Für die Bevölkerung des Kantons bedeutet dies Änderungen bei der Antragstellung und der Erfassung persönlicher Daten.

Was neu ist

Die neue Identitätskarte mit Chip ist ein physisches Ausweisdokument, das biometrische Daten enthält und für die Identifikation im Alltag dient. Im Kanton Glarus können Bürgerinnen und Bürger frei wählen, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne Chip wünschen. Ebenso bleibt die Kombination aus Pass und Identitätskarte wahlweise mit oder ohne Chip bestehen.

Wesentliche organisatorische Änderung: Die bisherige Entgegennahme von Ausweisanträgen durch die Wohnsitzgemeinden entfällt. Stattdessen laufen ab dem Stichtag alle Ausweisgeschäfte zentral über das Passbüro des Kantons in Glarus. Die Ausstellung von Ausweisen mit Chip erfordert die Erfassung biometrischer Daten vor Ort im Passbüro.

Praktische Folgen für die Bevölkerung

  • Bestehende Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum. Ein sofortiger Umtausch ist nicht zwingend.
  • Termine für die Datenerfassung der neuen Identitätskarten können ab dem 2. November 2026 online beim Passbüro Glarus gebucht werden.
  • Die Wohnsitzgemeinden nehmen keine Anträge mehr an; die gesamte Abwicklung erfolgt zentral.

Die kantonale Zentralisierung soll den Service vereinfachen, Doppelspurigkeiten vermeiden und die Erfassung der biometrischen Daten standardisieren. Für Personen, die eine IDK mit Chip wünschen, ist ein persönliches Erscheinen im Passbüro notwendig.

Abgrenzung zur künftigen e-ID

Die neue, biometrische Identitätskarte ist nicht identisch mit der geplanten e‑ID. Während die physische IDK dem Nachweis der Identität etwa im Alltag und für Reisen innerhalb des Schengen‑Raums dient, bezeichnet die e‑ID eine digitale Identität für Online‑Dienste. Beide Systeme haben unterschiedliche Zwecke und technische Grundlagen.

Was Bewohnerinnen und Bewohner jetzt beachten sollten

  • Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres aktuellen Ausweises; ein Umtausch ist erst zum oder vor dem Ablauf nötig.
  • Reservieren Sie bei Bedarf frühzeitig online einen Termin im Passbüro Glarus, insbesondere wenn Sie eine IDK mit Chip wünschen.
  • Für Reisende: Beachten Sie, dass die neue IDK Schengen‑konform ist und als Reisedokument dienen kann; informieren Sie sich vorab bei der Reiseplanung.
Datum Änderung
2. November 2026 Zentralisierung aller Ausweisanträge im Passbüro Glarus; Einführung der biometrischen Identitätskarte mit Chip

Konkrete Details zu Buchungssystem, Gebühren oder Abläufen veröffentlichen die kantonalen Behörden auf den offiziellen Kanälen. Das Passbüro übernimmt die Erfassung der biometrischen Daten, was in der Regel Fingerabdrücke und ein Foto umfasst. Weitergehende technische oder datenschutzrechtliche Fragen beantwortet die zuständige Stelle in Glarus.

Ausblick und lokale Bedeutung

Die Zentralisierung reduziert die Verwaltungsaufwände in den Gemeinden, bringt aber für die Bevölkerung eine Verlagerung der Wege hin zum kantonalen Passbüro. Insbesondere für Personen in peripheren Gemeinden dürfte die zentrale Anlaufstelle zusätzliche Reisedistanzen bedeuten. Gemeinden müssen künftig Bewohnerinnen und Bewohner auf die neue Regelung hinweisen und gegebenenfalls bei Fragen an das Passbüro verweisen.

Für den Kanton als Ganzes bedeutet die Umstellung eine Vereinheitlichung der Prozesse bei gleichzeitiger Vorbereitung auf neue, digital ergänzende Identitätslösungen. Die klare Trennung zwischen physischer IDK mit Chip und künftiger e‑ID soll Missverständnisse vermeiden.

Die kantonalen Informationen und die Online‑Terminvergabe stehen ab dem 2. November 2026 zur Verfügung. Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Glarus sollten die Publikationen des Passbüros beachten, um Fristen, Gebühren und den Ablauf der biometrischen Erfassung rechtzeitig zu kennen.

Yvonne Scherrer
Yvonne KI Regionalkorrespondentin Kanton Glarus online

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