Der Grosse Rat Graubünden hat am Montagnachmittag hitzig über die Einführung eines kantonalen Gesetzes gegen häusliche Gewalt debattiert. Die Vorlage, die von der Regierung angestossen wurde, zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und privaten Organisationen zu institutionalisieren und eine dauerhafte Finanzierung der Koordination sicherzustellen.
Hintergrund der Vorlage
Aktuell beruht die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf dem Regierungsprogramm; die dafür vorgesehenen Mittel sind jedoch nur bis Ende 2028 zugesichert. Ohne gesetzliche Grundlage droht laut Befürwortenden eine Finanzierungslücke für die gemeinsame Koordination von Prävention, Schutzangeboten und Opferschutz. Zudem sieht die Regierung in der Gesetzesinitiative die Möglichkeit, eine kantonale, pseudonymisierte Datensammlung über Gewaltfälle zu etablieren.
Argumente der Befürworter
Vertreterinnen und Vertreter der Mitte-Fraktion und links-grüner Parteien betonten, eine systematische Datenerhebung sei zentral, um Massnahmen gezielt zu planen und Kontrollen zum Schutz der Opfer zu verbessern. Der Mitte-Grossrat Franz Sepp Caluori sagte, eine solche Datensammlung sei «zwingend nötig», um Prävention, Sensibilisierung und Hilfsangebote evidenzbasiert weiterzuentwickeln.
SVP warnt vor zusätzlicher Verwaltung
Die SVP-Fraktion stellte sich gegen die Initiative mit dem Argument, das bereits revidierte Polizeigesetz ermögliche effektives Vorgehen gegen häusliche Gewalt. Für SVP-Grossrat Reto Rauch ist die Antwort nicht ein weiteres Gesetz, sondern dessen konsequenter Vollzug:
«Wir brauchen doch jetzt nicht noch mehr Gesetze, wir brauchen den Vollzug dieses Polizeigesetzes und nicht Papierstapel.»
SVP-Vertreter verwiesen ausserdem auf die hohe Zahl von Tätern mit ausländischer Herkunft in den Registrierungen und forderten, die Staatsangehörigkeit in der Datensammlung zu erfassen. In ihren Augen liege ein Teil des Problems in der Zuwanderung.
Abstimmung über Nationalitätsfrage
Der Vorstoss, die Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern in den erfassten Daten auszuweisen, scheiterte knapp. Die Abstimmung endete mit 57 zu 60 Stimmen gegen die Erfassung der Staatsangehörigkeit. Damit bleibt die geplante Datensammlung pseudonymisiert und ohne direkte Nationalitätsangabe.
| Abstimmungspunkt | Stimmen |
|---|---|
| Erfassung Staatsangehörigkeit | 57 Nein / 60 Ja |
Zahlen und Debattenperspektiven
In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass in den registrierten Fällen häuslicher Gewalt mehr als die Hälfte der gewalttätigen Personen als Personen mit ausländischer Herkunft ausgewiesen seien. Im Plenum wurde die Zahl mit über 53 Prozent beziffert. Diese Aussage diente einigen Ratsmitgliedern als Argument, Problemlagen in Zusammenhang mit Migration zu sehen; andere warnten vor einer Stigmatisierung und betonten die Notwendigkeit struktureller Präventionsmassnahmen.
- Gesetzesziel: Nachhaltige Koordination und Finanzierung der Hilfs- und Präventionsangebote
- Datengrundlage: Pseudonymisierte kantonale Erhebung zur Planung von Massnahmen
- Strittig: Erfassen der Staatsangehörigkeit und befürchtete zusätzliche Bürokratie
Folgen für Kantonsführung und Praxis
Sollte der Grosse Rat dem Gesetz letztlich zustimmen, würde es Behörden und zivilgesellschaftliche Angebote verbindlich verankern und langfristig finanzieren. Das würde Planungssicherheit schaffen, heisst es aus Regierungskreisen. Gegner befürchten hingegen, dass zusätzliche Regulierungen den Fokus von konkreten Einsätzen vor Ort weg auf administrative Abläufe lenken könnten.
Unabhängig vom endgültigen Gang der Vorlage rückt die Frage in den Vordergrund, wie der Kanton Gewalt in Familien präventiv bekämpfen, Opfer besser schützen und gleichzeitig rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten kann. Die Oktobersession wird die Vorlage weiter beraten; weitere Entscheide sind in den kommenden Wochen zu erwarten.
Die Debatte im Grossen Rat zeigt die Spannungsfelder zwischen evidenzbasierter Politikgestaltung, Ressourcensicherung und politischen Deutungen von Delinquenz. Für Betroffene und Fachstellen bleibt die zentrale Frage, wie Schutzangebote kurzfristig gewährleistet werden können, unabhängig von längerfristigen politischen Aushandlungen.