Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat erklärt, ein Landesgesetz zur Beschleunigung der Olympia-Vorbereitungen auf den Weg bringen zu wollen. Ziel sei es, die rechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen so zu gestalten, dass München und Bayern für eine Austragung der Sommerspiele im Jahr 2036 „so schnell wie möglich“ fit werden, teilte die Staatskanzlei in München mit.
Gesetzesvorhaben soll Planungs- und Baurecht straffen
Söder kündigte an, man werde „im Landesrecht alles beschleunigen für Olympia, was Baurecht und Planung ist“. Damit solle vermieden werden, dass sich Verfahren über lange Instanzenwege hinziehen. Zugleich forderte er vom Bund einen vergleichbaren gesetzlichen Rahmen für das deutsche Olympia-Projekt, um auch auf Bundesebene Rechtswege zu verkürzen.
„Wir werden im Landesrecht alles beschleunigen für Olympia, was Baurecht und Planung ist“, sagte Markus Söder.
Die Initiativen der Landesregierung sollen den Angaben zufolge die Voraussetzung schaffen, um rechtliche und verwaltungsinterne Hürden zu reduzieren, die den Bau und die Vorbereitung von Sportstätten und Infrastruktur verzögern könnten. Konkrete rechtliche Details zum geplanten Landesgesetz nannte Söder bislang nicht.
München plant Stabsstelle, Olympia-Kabinett und Bewerbungsgesellschaft
Parallel zu den Ankündigungen aus der Staatskanzlei kündigte Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) organisatorische Schritte an. Die Stadt will demnach eine Stabsstelle für die Olympia-Bewerbung einrichten. Außerdem seien ein Olympia-Kabinett und eine Olympia-Kommission geplant, um die Abstimmung zwischen Behörden, Kommunalpolitik und weiteren Akteuren zu koordinieren.
Krause strebe die Gründung einer Bewerbungsgesellschaft für März 2027 an. Er verwies darauf, dass in München bereits eine spürbare Begeisterung für die mögliche Austragung vorhanden sei und es nun gelte, dieses Interesse weiter zu bündeln und in konkrete Planungsschritte zu überführen.
- Stabsstelle für die Bewerbung bei der Stadt München
- Olympia-Kabinett zur politischen Steuerung
- Olympia-Kommission für Abstimmung mit Behörden
- Geplante Gründung einer Bewerbungsgesellschaft im März 2027
Kosten und Wettbewerbsumfeld
Krause bezifferte die Kosten für die Münchner Bewerbung auf rund 18 bis 20 Millionen Euro. Er betonte, dies sei deutlich weniger als beim früheren Bewerbungsversuch. Eine genauere Aufschlüsselung der Posten, die in diese Summe einfließen, legte die Stadt bislang nicht vor.
Auf internationaler Ebene hat das Internationale Olympische Komitee für die Spiele 2036 mehrere mögliche Ausrichter genannt. Zu den Konkurrenten zählten in jüngster Zeit Katar, Indien, Südkorea, Ungarn, die Türkei und Südafrika. München hatte sich zuvor in einem nationalen Auswahlverfahren als deutscher Kandidat für die Austragung der Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 durchgesetzt.
| Position | Angaben |
|---|---|
| Zieljahr | 2036 |
| Bewerbungskosten (geschätzt) | 18–20 Millionen Euro |
| Geplante Gründung Bewerbungsgesellschaft | März 2027 |
Politische und verwaltungstechnische Fragen offen
Trotz der Ankündigungen bleiben zahlreiche Fragen offen: Welche konkreten Instrumente soll das geplante Landes-Olympia-Gesetz enthalten? Wie werden Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren für betroffene Kommunen und Bürgerinnen und Bürger geregelt? Und welche Folgen hat eine beschleunigte Planung für Umweltprüfungen und kommunale Entscheidungsprozesse?
Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene wird es nach der Ankündigung darauf ankommen, wie schnell Gesetzesvorhaben ausgearbeitet und in Politik sowie Verwaltung abgestimmt werden können. Söder mahnte ausdrücklich, dass auch der Bund entsprechende Regelungen schaffen müsse, um „endlose Instanzen“ zu vermeiden.
Ausblick
Die nächsten Monate dürften zeigen, wie detailliert das bayerische Vorhaben ausgestaltet wird und welche Widerstände oder Unterstützungen es in Parlament und Verwaltungen geben wird. Für München steht neben der politischen Debatte vor allem die konkrete Vorbereitung auf die formale Bewerbung im Fokus: die Einrichtung der beschriebenen Strukturen, die Finanzierungsplanung und die Abstimmung mit Landes- und Bundesbehörden.