Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, dass gesetzlich Versicherte ab dem kommenden Jahr voraussichtlich länger auf Arzttermine warten müssen. Als Grund nennt die ärztliche Interessenvertretung sowohl finanzielle Einschnitte in der ambulanten Versorgung als auch die geplante Ausweitung einer Pflicht zur Meldung von Terminkontingenten an die Terminservicestellen.
Mehr als 50 Millionen Termine betroffen
KBV-Vorsitzender Andreas Gassen sagte laut Medienbericht, durch die Kürzungen der Bundesmittel seien bereits "mehr als 50 Millionen Termine" in der ambulanten Versorgung weggefallen. Zugleich kritisierte er die Reform der Notfallversorgung: Statt bislang frei wählbarer Meldungen von freien Terminen sollen künftig feste Quoten vorgegeben werden, die Vertragsärzte an die Terminservicestelle melden müssen.
„Dass Arztpraxen künftig eine fixe Zahl an freien Terminen melden müssen, wird nicht dazu führen, dass Patienten schneller an Termine kommen. Im Gegenteil: Wird ein festes Kontingent zu meldender Termine festgelegt und diese damit in den Praxen blockiert, stehen diese nicht mehr für die Patienten in diesen Praxen zur Verfügung“, sagte KBV-Chef Gassen.
Konflikt zwischen Kostendruck und Zugangssteuerung
Nach Darstellung der KBV trifft hier eine finanzielle Schwächung der ambulanten Versorgung auf eine strengere Form der Terminsteuerung. Bisher konnten Vertragsärzte selbst entscheiden, in welchem Umfang sie freie Termine melden. Die jetzt vom Bundestag beschlossene Regelung sieht hingegen vor, dass die KVen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen Umfang und Kontingent festlegen.
Gassen betont, dass sich die Lage nur verbessern lasse, wenn mehr Geld für die ambulante Versorgung bereitgestellt werde: „Nur wenn mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, wird es mehr Termine geben können. Das sind vergleichsweise einfach zu verstehende wirtschaftliche Abhängigkeiten“, so die KBV in der Darstellung.
Folgen für Praxen und Patientinnen und Patienten
Nach Einschätzung der KBV könnte eine verbindliche Vorgabe für meldepflichtige Termine zu einer paradoxen Verknappung führen: Weil ein bestimmter Anteil an Sprechstunden direkt an die Terminservicestelle gemeldet werden muss, stünden diese Zeitfenster nicht mehr flexibel für die eigene Patientenschaft zur Verfügung. Das könnte die Koordination in den Praxen erschweren und die Wartezeiten für betroffene Patienten erhöhen.
- Finanzielle Folge: KBV sieht Wegfall von mehr als 50 Millionen Terminen durch Kürzungen.
- Organisatorische Folge: Übergang von freiwilligen Meldungen zu festen Kontingenten an Terminservicestellen.
- Politische Konstellation: Vorgabe der Kontingente durch KVen in Abstimmung mit Landesverbänden der Krankenkassen nach Bundestagsbeschluss.
Hintergrund der Reform
Die Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform der Notfallversorgung, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Ein Kernpunkt ist die Stärkung und zentrale Steuerung von Terminangeboten über die Terminservicestellen. Kritiker, namentlich die KBV, sehen dabei Risiken für die Praxisorganisation und die Versorgungssicherheit, wenn finanzielle Anreize wegfallen oder gekürzt werden.
| Aspekt | Vorher | Neu |
|---|---|---|
| Meldung freier Termine | Praxis entscheidet Umfang | Feste Kontingente durch KVen und Landesverbände |
| Finanzierung | Extrabudgetäre Vergütung möglich | Kürzungen führen laut KBV zu geringerer Terminanzahl |
Die KBV fordert deshalb eine politische Korrektur: Ohne zusätzliche Mittel für die ambulante Versorgung lasse sich die Terminnot nicht beheben. Ob die Bundesregierung und die beteiligten Landesverbände diesen Einwand aufgreifen, wird entscheidend dafür sein, ob die befürchtete Verschärfung der Terminproblematik eintritt oder abgemildert werden kann.
Für Patientinnen und Patienten könnte sich die Folgepolitik unmittelbar auswirken: Wer auf kurzfristige Termine angewiesen ist, könnte künftig längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Für Praxen bedeutet die Kombination aus weniger finanziellen Spielräumen und verbindlichen Meldepflichten eine zusätzliche organisatorische Herausforderung.
Der Debattenverlauf in den kommenden Wochen wird zeigen, ob die Bundesregierung Zugeständnisse bei der Finanzierung macht oder an der strengeren Terminmeldepflicht festhält. Für die Versorgungspraxis bleibt die Lage angespannt.