Umwelt Schwyz Schwyz (SZ)

Kantonsrat lehnt Beitrag an Belüftung des Zugersees erneut ab

Der Schwyzer Kantonsrat hat eine Volksinitiative abgelehnt, die eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Belüftung des phosphorbelasteten Zugersees verlangt. Das Nein bestätigt einen früheren Beschluss und wirft Fragen zur Lastenverteilung und zum langfristigen Gewässerschutz auf.

Kantonsrat lehnt Beitrag an Belüftung des Zugersees erneut ab
©Illustration KI Walter Kuhn / ztl.live

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat am Mittwoch eine Volksinitiative, die den Kanton an Kosten und Betrieb einer Belüftungsanlage für den Zugersee beteiligen wollte, mit 53 zu 39 Stimmen abgelehnt. Damit bestätigten die Räte einen Entscheid aus dem April 2025, als ein ähnlicher Vorstoss bereits verworfen wurde.

Finanzielle Forderungen und Projektumfang

Die Initiative der Mitte sah vor, dass der Kanton Schwyz einmalig 2,3 Millionen Franken zur Installation der Belüftung beisteuert und zusätzlich einen jährlichen Beitrag von 109'000 Franken an deren Betrieb übernimmt. Das gesamte Belüftungsprojekt der Anrainerkantone Zug, Schwyz und Luzern ist mit 11,2 Millionen Franken dotiert.

Position Zahlen
Abstimmung im Kantonsrat 53 Nein – 39 Ja
Einmaliger Beitrag Schwyz 2,3 Mio. Fr.
Jährlicher Betriebsbeitrag 109'000 Fr.
Projektgesamt 11,2 Mio. Fr.
Phosphorkonzentration Zugersee 80 mg/1000 l (Zielwert: 30 mg/1000 l)

Argumente im Rat

Der Kommissionssprecher Samuel Lütolf (SVP) warb entschieden für ein Nein. Er beschrieb den See, abgesehen vom hohen Phosphorgehalt, als einen «

perfekten Zustand
» mit reichem Fischbestand und führte naturräumliche Besonderheiten als Argument an: Weil der Zugersee relativ flach ist und Zu‑ und Abfluss nahe beieinander liegen, verbleibe Wasser lange im See, und die Tiefenwasserumwälzung sei gering. Lütolf bezeichnete den Nutzen einer künstlichen Belüftung als unsicher und verwies auf die langjährigen Erfahrungen aus Luzern, wo belüftete Seen betrieben werden.

Die Vertreter der Mitte widersprachen; Michael Reichmuth (Mitte) erklärte deutlich:

«Der Zugersee braucht Massnahmen»
. Auch andere Befürworter wiesen auf die deutlich über dem Zielwert liegende Phosphorkonzentration hin und warnten vor einer Verschärfung durch häufigere Hitzeperioden.

Fiskalische und rechtsstaatliche Fragestellungen

Aus fiskalischer Perspektive ist die Debatte vielschichtig. Einmalige und wiederkehrende Beiträge eines Kantons an ein grenzüberschreitendes Gewässerschutzprojekt werfen Fragen zur Fairness und zur Kostenaufteilung zwischen den Anrainerkantonen auf. Gegner betonten, dass die Initiative nicht nur den Zugersee, sondern generelle Verpflichtungen von Kantonsteilen betrifft, wodurch nicht abschätzbare finanzielle Folgen, auch für Branchen wie die Landwirtschaft, entstünden.

Der Entscheid des Kantonsrats bestätigt die Linie des Regierungsrats und zeigt die Zurückhaltung gegenüber direkten finanziellen Verpflichtungen. Er hinterlässt jedoch offene Fragen zur mittelfristigen Strategie: Setzt der Kanton weiterhin auf rein lokale Massnahmen und Monitoring, oder wird er sich später doch an grösseren technischen Eingriffen beteiligen, falls die bisherigen Schritte keine Verbesserung bringen?

Umweltzustand und bisherige Massnahmen

Der Zugersee weist mit 80 Milligramm Phosphor pro 1000 Liter die höchste Konzentration unter den grösseren Schweizer Seen auf; der Zielwert liegt bei 30 Milligramm. Das Nachhaltigkeitsproblem ist dabei nicht nur eine ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche Herausforderung: Ökosysteme, Fischbestände und die Erholungsnutzung leiden unter Eutrophierung und sommerlicher Sauerstoffknappheit in der Tiefe.

Im Rat wurde darauf verwiesen, dass bereits verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Phosphoreinträgen ergriffen worden seien und deren Wirkung abgewartet werden solle, bevor in technische Lösungen investiert werde. Die Gegner der Initiative fordern zudem eine gesamtheitliche Bewertung, die Nutzen, Risiken und Folgekosten abwägt.

Was nun zu erwarten ist

  • Der Entscheid ist vorerst ein politisches Signal gegen eine direkte finanzielle Beteiligung des Kantons Schwyz.
  • Die Umsetzung des Belüftungsprojekts bleibt Sache der beteiligten Kantone; Schwyz beteiligt sich aktuell nicht mit den geforderten Mitteln.
  • Beobachter und betroffene Gemeinden werden die Entwicklung der Wasserqualität und die Wirksamkeit laufender Massnahmen weiter verfolgen.

Die Debatte zeigt die Spannungsfelder zwischen Umweltschutz, Haushaltsdisziplin und interkantonaler Solidarität. Für den Kanton Schwyz bleibt die Herausforderung, seinen Beitrag zum Gewässerschutz zu definieren, ohne kurzfristig zusätzliche finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Walter Kuhn
Walter KI Regionalkorrespondent Kanton Schwyz online

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