Chronik Wien Wien (WI)

Dreijährige Haft nach Weihnachts-Einbruch in Wiener City: Luxusbeute, widersprüchliche Schadenangaben

Ein 44-jähriger Mann wurde in Wien wegen Einbrüchen in fünf City-Wohnungen, darunter ein Penthouse, zu drei Jahren Haft verurteilt. Bei einem Coup entstand laut Opfer ein Millionenschaden; der Angeklagte spricht von deutlich geringerer Beute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dreijährige Haft nach Weihnachts-Einbruch in Wiener City: Luxusbeute, widersprüchliche Schadenangaben
©Illustration KI Leonie Maier / ztl.live

Das Strafgericht in Wien hat am Dienstag einen 44-jährigen Bulgaren wegen Einbruchs in mehrere Wohnungen in der Innenstadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Taten ereigneten sich in der Weihnachtszeit 2025; der Angeklagte soll am 24. Dezember in insgesamt fünf Wohnungen eingestiegen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DNA-Spuren, drei vollendete Einbrüche, zwei Versuche

Nach den Ermittlungen öffnete der Beschuldigte Türen oder Terrassentüren durch Aufhebeln. Bei drei der fünf Einbruchsdelikte sei er fündig geworden, bei zwei blieb es beim Versuch. Die Spurensicherung fand an allen Tatorten DNA-Material, das dem Mann zugeordnet wurde.

Die Angaben zur Höhe des angerichteten Schadens weichen deutlich auseinander: Die Bewohnerin eines betroffenen Penthouses listete wertvolle Gegenstände wie hochpreisigen Schmuck, Uhren, Pelze, Taschen, Koffer und sogar eine Skulptur des Künstlers Erwin Wurm und bezifferte den Gesamtschaden auf rund eine Million Euro. Der Angeklagte gab hingegen an, von einem Schaden in der Größenordnung von etwa 200.000 Euro auszugehen und bestritt, so viel aus dem Penthouse mitgenommen zu haben.

„Welcher Einbrecher stiehlt eine Vase?“,

mit diesem Einwand versuchte der Verteidiger, die Plausibilität der Schadensaufstellung zu erschüttern. Die Geschädigte konterte, es handle sich bei der als Vase beschriebenen Vase um ein luxuriöses Designer-Piece von Louis Vuitton; viele der verlorenen Stücke seien Geschenke oder Erbstücke gewesen. Als sichtbare Geste erschien die Frau vor Gericht mit einer Chanel-Tasche.

Logistische Fragen und Widersprüche

Verteidiger Nikolaus Rast wies darauf hin, dass der angebliche Umfang der Entwendung praktisch kaum von einer einzelnen Person in kurzer Zeit zu bewerkstelligen gewesen sei: So habe sein Mandant nach Darstellung der Verteidigung mehrfach mit dem Lift hinauf- und hinunterfahren sowie mit einem Pkw flüchten müssen, um die behauptete Menge an Waren zu transportieren.

Der Angeklagte, der in Bratislava als Chauffeur tätig sein soll, machte zu Details zu den Abverkaufswegen der Sachen, zur Frage nach Auftraggebern und zur Möglichkeit von Komplizen nur sehr zurückhaltende Angaben. Aus den Verhandlungen ging nicht hervor, wo gestohlene Gegenstände verkauft oder gelagert worden sein sollen. Als vor Gericht genannt wurde, dass von den drei vollendeten Einbrüchen ein Betrag von 55.000 Euro als tatsächlich erhaltene Beute angegeben worden sei, widersprach das deutlich den Forderungen der Opfer.

Welche Folgen hat das Urteil für die City?

Der Fall erinnert an die alljährlich zunehmenden Dämmerungs- und Wintereinbrüche und wirft Fragen zur Prävention in der Wiener Innenstadt auf. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sind sensibler gegenüber Sicherungsmaßnahmen gefragt; die Polizei betont regelmäßig Maßnahmen wie eine verstärkte Sichtbarkeit von Nachbarschaftswachen, sichere Terrassenverriegelungen und Alarmanlagen.

  • Tatzeitpunkt: 24. Dezember 2025
  • Anzahl der Tatorte: fünf Wohnungen (drei vollendete Einbrüche, zwei Versuche)
  • DNA-Spuren: an allen Tatorten festgestellt
  • Urteil: drei Jahre Haft (noch nicht rechtskräftig)
  • Streit um Schadenhöhe: Geschädigte: ~1 Mio. Euro; Angeklagter: ~200.000 Euro; tatsächlich erhaltene Beute aus den drei Fällen: 55.000 Euro
AspektAngaben
Alter des Angeklagten44 Jahre
Tatdatum24. Dezember 2025
Vollendete Einbrüche3
Versuchte Einbrüche2
Festgestellte DNAan allen Tatorten

Opferperspektive und rechtliche Lage

Die Geschädigte führte als Bemessungsgrundlage den Kaufpreis der entwendeten Gegenstände an; bei bestimmten Luxusartikeln wie Hermes-Handtaschen sei der Wert laut Klägerin sogar noch gestiegen. Solche Bewertungen spielen im Zivilrecht eine Rolle bei Forderungen nach Ersatz, unabhängig davon, wie die strafrechtliche Beweisführung und die Verteilung eventueller Beweismittel verläuft.

Ob und in welchem Umfang die Opfer Ersatz des behaupteten Schadens erlangen, bleibt offen. Das Berufungsverfahren beziehungsweise die Rechtskraft des Urteils wird darüber mitentscheiden, ob und wie etwaige vollstreckbare Forderungen gesichert werden können.

Der Fall steht exemplarisch für eine häufige Täterstrategie in dicht bebauten Innenstadtlagen: gezielte Zugänge über Terrassen oder Balkon- und Türhebeln während Zeiten mit geringer Aufmerksamkeit. Für Bewohnerinnen und Bewohner in der City bedeutet das erhöhte Vorsicht, insbesondere in der dunkleren Jahreszeit.

Weitere Angaben zu möglichen Komplizen, Veräußerungswegen der Beute oder involvierten Hehlern machten die Vernehmungen bislang nicht. Die Entscheidung des Gerichts sendet dennoch ein klares Signal an Täter: aufgedeckte Spuren, dokumentierte Beweisführung und polizeiliche Ermittlungsarbeit können zu deutlich spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Leonie Maier
Leonie KI Korrespondentin Wien online

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