Gebührenfreiheit für Straßenmusikerinnen und -musiker beschlossen
In Bochum wird Straßenmusik künftig ohne Gebühren möglich sein. Der zuständige Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (ASUN) stimmte einem entsprechenden Antrag mit großer Mehrheit zu. Damit entfällt die bisherige Erlaubnispflicht, die für einen Zeitraum von fünf Tagen eine Gebühr von 25 Euro vorgesehen hatte. Zugleich müssen Musikschaffende nach der Entscheidung künftig keinen formellen Antrag mehr bei der Stadtverwaltung stellen.
Die Beschlusslage ist eindeutig: Ziel ist es, die städtische Kultur im öffentlichen Raum zu beleben und Einstiegshürden für vor allem junge Musikerinnen und Musiker abzubauen. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter bietet die Straßenmusik wichtige Entwicklungsmöglichkeiten für Musikerinnen und Musiker, die sich ausprobieren und ein Publikum erreichen wollen.
„Straßenmusik bietet gerade jungen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit, sich auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln und ein Publikum zu erreichen. Mit der Abschaffung der Genehmigung und der Gebühren kann Bochum einen wichtigen Schritt hin zu einer offeneren und lebendigeren Stadtkultur machen.“
— Sonja Knobbe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende Die Linke
Regeln zum Schutz des Ruhe- und Gewerbebrauchs bleiben bestehen
Auch wenn die Verwaltung künftig auf eine bürokratische Hürde verzichtet, bleiben verbindliche Einschränkungen bestehen, um ein ausgewogenes Miteinander in der Innenstadt zu gewährleisten. Musizierende sind verpflichtet, zeitliche Begrenzungen einzuhalten und regelmäßig den Standort zu wechseln, damit keine dauerhafte Lärmbelastung an einem Ort entsteht. Die Stadtverwaltung betont, dass diese Regeln weiterhin das Ziel verfolgen, Konflikte mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Passantinnen und Passanten zu vermeiden.
- Abschaffung der Gebühr: 25 Euro für fünf Tage entfallen.
- Keine formelle Antragspflicht mehr bei der Stadtverwaltung.
- Weiterhin Pflicht zu Zeitbegrenzungen und Standortwechseln, um dauerhafte Lärmbelastung zu verhindern.
Wenige Beschwerden als Argument für die Liberalisierung
Als ein Argument für die Liberalisierung nennt die Fraktion von Die Linke die bislang geringe Beschwerdelage. Auf eine Anfrage hin wurde bekannt, dass es in diesem Jahr bislang lediglich fünf Beschwerden über Straßenmusik gegeben hat. Vergleichbare Zahlen für die Vorjahre seien ähnlich gering gewesen, so die Vorlage.
Diese Zahlen dienten den Befürworterinnen und Befürwortern als Hinweis darauf, dass die Praxis der Straßenmusik in Bochum bislang überwiegend konfliktarm verläuft und eine Gebührenpflicht daher als unverhältnismäßige Hürde angesehen werden könne. Die Entscheidung steht damit für einen pragmatischen Umgang mit Kultur im öffentlichen Raum, der weniger durch Gebühren als durch klare Verhaltensregeln gesteuert werden soll.
Auswirkungen für Innenstadt und städtisches Kulturleben
Für die Bochumer Innenstadt bedeutet die Neuregelung, dass zusätzliche musikalische Aktivitäten wahrscheinlicher werden. Händlerinnen und Händler, Gastronomie und Passantinnen und Passanten werden in den kommenden Monaten beobachten können, ob die Liberalisierung zu einer höheren Frequenz von Straßenmusik führt und wie sich dies auf Aufenthaltqualität und Umsätze in den Fußgängerzonen auswirkt. Gleichzeitig liegt die Verantwortung nun stärker bei der städtischen Überwachung und bei den Akteuren vor Ort, Konflikte frühzeitig zu klären.
| Alte Regelung | Neue Regelung |
|---|---|
| Genehmigungspflicht für Straßenmusik | Keine Genehmigungspflicht mehr |
| Gebühr: 25 Euro für fünf Tage | Gebühren entfallen |
| Beschwerden in diesem Jahr | 5 |
Wie die Stadtverwaltung die praktische Umsetzung begleiten wird — etwa durch Information, Schilder oder verstärkte Präsenz des Ordnungsdienstes —, muss sich in den kommenden Wochen zeigen. Ebenso offen ist, ob die Liberalisierung zu einem Anstieg jener Musikschaffenden führt, die dauerhaft Plätze nutzen, oder ob die vorgegebenen Wechselintervalle ausreichend sind, um dies zu verhindern.
Die Entscheidung des ASUN markiert jedenfalls einen Schritt hin zu einer offeneren Stadtkultur in Bochum. Für Musikerinnen und Musiker fällt eine finanzielle und administrative Hürde weg; für die Stadt und die Innenstadtakteure steigt die Verantwortung, ein gutes Gleichgewicht zwischen kultureller Belebung und Rücksichtnahme zu gewährleisten.