Ein Landwirt in Schlatt hat auf seinem Hof ein aus Ersatzteilen zusammengebautes Windrad errichtet und betreibt die Anlage bereits zur Stromerzeugung, obwohl keine gültige Baubewilligung vorliegt. Der 65-Jährige, der laut Berichten bereits Solarenergie und Biogas auf dem Betrieb nutzt, will mit dem Windrad seine Energieversorgung ergänzen. Die zuständige Bauverwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine frühere Genehmigung ausgelaufen ist; bei einem negativen Entscheid könnte ein Rückbau angeordnet werden.
Vorgeschichte und aktueller Stand
Der Landwirt berichtet, er habe bereits 2011 eine Bewilligung für ein Projekt erhalten. Eine danach begehrte Änderung des Vorhabens sei seinerzeit aber nicht genehmigt worden. Vor rund vier Jahren habe er einen erneuten Antrag eingereicht; daraufhin habe es zweijährige Gespräche mit den Behörden gegeben, in denen unter anderem Lärmfragen thematisiert worden seien. Nachdem sich offenbar keine abschließende Lösung fand, stellte er die knapp 30 Meter hohe Anlage zuletzt auf eigene Faust auf und nahm sie in Betrieb.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2011 | Erste Baubewilligung erteilt |
| vor ~4 Jahren | Neuer Antrag eingereicht; zweijährige Behördengespräche |
| gegenwärtig | Anlage steht und liefert Strom, Bewilligung fehlt |
Behördenposition und mögliche Konsequenzen
Markus Manser von der zuständigen Bauverwaltung Inneres Land stellte laut Bericht klar, dass die frühere Bewilligung inzwischen ihre Gültigkeit verloren habe, weil das damals geplante Bauvorhaben nicht fristgerecht umgesetzt worden sei. Die aktuelle Anlage werde nun einer Genehmigungsprüfung unterzogen. Sollte eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden, drohe dem Landwirt der Rückbau seiner Windanlage.
- Anlagehöhe: knapp 30 Meter
- Bauteile: zusammengesetzt aus ausrangierten Windrädern
- Vorhandene erneuerbare Anlagen: Solar, Biogas
Strategie des Landwirts
Der Betreiber will nach eigenen Angaben tatsächliche Messwerte vorlegen, um eine nachträgliche Bewilligung zu erreichen. Zudem hat er eine Projektänderung eingereicht. Sollte die Behörde ablehnen, kündigt er an, den Entscheid nicht kampflos zu akzeptieren: Geplant seien Öffentlichkeit und eine Unterschriftensammlung, um den Druck zu erhöhen und Unterstützung für den Weiterbetrieb zu mobilisieren.
Die Auseinandersetzung verweist auf mehrere weiterreichende Fragen: Wie flexibel müssen Genehmigungsverfahren auf lokale, dezentrale Energieprojekte reagieren? In welchem Ausmaß erlauben oder verhindern bestehende Fristen und Auflagen die schnelle Umsetzung von Kleinanlagen zur Energiewende? Und wie lässt sich ein Ausgleich zwischen rechtlichen Vorgaben (etwa Lärmschutz) und dem Interesse an lokaler Energieautonomie herstellen?
Die Entscheidung der Bauverwaltung wird exemplarisch sein für den Umgang mit vergleichbaren Initiativen, bei denen Bürgerinnen und Bürger vorhandene Technik reuse- oder upcyclen, um erneuerbare Energie zu erzeugen. Bis eine formelle Bewilligung vorliegt oder ein rechtskräftiger Rückbauentscheid ergeht, bleibt die Anlage in einem rechtlichen Graubereich. Für die Energiewende sind solche Fälle relevant, weil sie das Spannungsfeld zwischen regulatorischer Planbarkeit und dem Tempo dezentraler Eigeninitiativen sichtbar machen.
Die Behördenentscheidung steht aus; der Landwirt hofft auf eine nachträgliche Genehmigung und setzt auf Messdaten sowie öffentliche Unterstützung, um den Weiterbetrieb seines Windrads zu sichern.